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Schlacht bei Worringen - Teil 3 Reparationsleistungen

 

In der Schlacht bei Worringen am 5. Juni 1288 unterlagen die Grafen Heinrich von Luxemburg und Reinald von Geldern sowie der verbündete Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg dem Bündnis um Herzog Johann von Brabant und Graf Adolf von Berg. Der Graf von Berg ließ den Kölner Erzbischof unter starker Bewachung über den Rhein nach Monheim schaffen, wo er kurze Zeit im Schelmenturm gefangen gehalten wurde. Von dort brachte man ihn auf die Feste Burg an der Wupper. Nach einem Jahr Gefangenschaft wurde er am 28. Juli 1289 aus der Haft entlassen. Er musste dem Grafen 12.000 Mark „guter Kölnischer Pfennige“ als Lösegeld zahlen. Für die pünktliche, sich über 7 ½ Jahre erstreckende Zahlung in Raten übergab er dem Grafen die „Stadt“ Deutz mit den dortigen Villikationseinnahmen [* 1] und weiterhin die erzstiftlichen Burgen Altenwied, Waldenburg, Rodenberg und Aspel - später übrigens auch noch Lechenich - als Unterpfand.

Beim Eingreifen der bergischen Reiterei und des bergisch-kölnischen Fußvolkes in das Schlachtgeschehen wurden anfangs viele Ritter unerbittlich niedergemacht; Bauern und Bürgern war das Ritterethos unbekannt. Erst nachfolgend merkten sie, dass Schonung ihnen mehr einbrachte. Sie nahmen daraufhin „Adlige“ gefangen und verlangten nach der Schlacht stattliche Lösegelder.

Im Haupturkundenarchiv des Historischen Archivs der Stadt Köln befindet sich ein Urfehdebrief (Urkunde bezüglich eines Verzichts auf Vergeltung und jeden Schadensersatz wegen der in der Schlacht bei Worringen oder anderswo Gefallenen, Geschatzten, der Brandstiftungen, Räubereien, Zerstörungen von Burgen, Städten und Dörfern) in Pergament und Latein zu „Arnold von Holtum“ - Nachfahren lebten später in Kaiserswerth, Ratingen, Kalkum und sogar in Worringen [* 2] - mit der Signatur U 1/507. Er ist datiert auf den 16. Juli 1288 und hat folgenden Inhalt:

                                                                   

„Arnold von Holtum (Holtheym) schwört der St. Köln und ihren Helfern Urfehde bezüglich seiner Gefangennahme bei Worringen und gelobt über vier Wochen in die städtische Haft zurückzukehren (fer. 6 p. fest. b. Margarete virg.)“ [* 3].

Die südostlich von Duisburg gelegenen sog. Holtumer Höfe [* 4], die historisch fest mit den alten Dörfern Serm und Mündelheim verbunden sind, gehörten ab 29. April 1248 zur limburgischen Erbschaft, grenzend an das Herzogtum Berg (erworben von König Wilhelm von Holland). Als Graf Reinald von Geldern sich (vor dem 11. März 1274) mit Irmgard, der einzig noch lebenden Tochter Walrams IV., Herzog von Limburg, vermählte, wurden die Grafschaft Geldern und die limburgischen Herrschaftsbereiche in einer Hand vereint.                                                                   

 Im „Archives de l`Etat“ in Luxemburg befinden sich Urkunden in Pergament und Latein vom 23. Mai 1288 (niedergeschrieben zwei Wochen vor der Schlacht bei Worringen) mit folgendem Inhalt:

„Die Brüder Heinrich, Graf von Luxemburg, und Walram von Luxemburg, Herr von Ligny, bekunden, dass sie das Herzogtum mit allem Zubehör und allen Rechten an den Burgen Limburg, Rolduc, Sprimont, Herven, Gulpen, die Burg Wassenberg allein ausgenommen, sowie die Stadt Duisburg vom Grafen Reinald von Geldern für 40.000 Mark brabantischer Denare käuflich erworben haben.“

„Graf Reinald von Geldern macht allen Vasallen, Ministerialen und Lehnsleuten des Herzogtums Limburg bekannt, dass er das Herzogtum Limburg mit allen seinen Besitzrechten dem Grafen Heinrich von Luxemburg und dessen Bruder Walram, Herr von Ligny, verkauft hat und fordert sie auf, den neuen Herren zu huldigen.“

Der Verkauf an die Gebrüder von Luxemburg, die in der Schlacht bei Worringen gefallen waren, wurde anscheinend als nicht vollzogen bzw. für nichtig erachtet. Die Koalition, der Graf Reinald von Geldern angehörte, unterlag - wie bereits oben angeführt - in der Schlacht bei Worringen. Er geriet in brabantische Gefangenschaft und wurde erst ein Jahr später, am 15. Oktober 1289, durch das Urteil Philipps, König von Frankreich, aus der brabantischen Haft befreit. Graf Reinald von Geldern musste auf seine Rechte am Herzogtum Limburg verzichten, u.a. insbesondere auch auf die Stadt und Burg Duisburg. Er leistete Folge und entband die Vasallen und Ministerialen sowie die Einwohner Duisburgs von ihrem Eid.

Arnold von Holtum stammte möglicherweise aus einem verarmten Rittergeschlecht oder war ein nichtadliger Sergent (Söldner). Er gehörte dem Anschein nach während der Schlacht bei Worringen zur Streitmacht des Grafen Reinald von Geldern. Im militärischen Bereich wurde die Unterscheidung zwischen Rittern und Sergenten in erster Linie nach der Anzahl der Pferde vorgenommen; ein Ritter besaß gegen Ende des 13. Jahrhunderts mindestens drei Pferde, während sich ein Sergent meist mit einem Pferd begnügen musste, das gleichzeitig Marsch- und Kampfross war. Die Sergenten standen vorwiegend in einem festen Dienstverhältnis bei einem größeren Feudalherren und trugen auf Waffenrock und Schild das Wappen ihres Dienstherrn.

Es ist nicht auszuschließen, dass Arnold von Holtum mit zahlreichen Gefolgsmännern des Grafen Reinald von Geldern (Dietrich von Roermond, Wilhelm von Bronkhorst, Alard von Driel, Johann von Groesbeck, Walter von Eyl) gemeinsam in Gefangenschaft geraten war.

* 1 Villikation (oder Hofverband) bezeichnet eine Einheit innerhalb einer speziellen Form der Grundherrschaft im Mittelalter. Kern einer Villikation war ein Herrenhof (Fronhof) mit einem umfangreichen selbst bewirtschafteten Landbesitz.

* 2 Hugo Stehkämper: „Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln“, Köln, Weimar, Wien 1994

Liste der gewählten Gemeindevertreter 1846 - 1922

Holtum von, Wilhelm, Schreiner, Wo, Gv 1916 - 1919

* 3 „6. Wochentag vor dem Fest der Jungfrau (Heiligen) Margarete“ nach damaliger Zeitrechnung - der heutige Gedenktag Margareta von Antiochien ist am 20. Juli.

* 4 Im Bereich Holtum stieß man durch Bodenfunde auf ein fränkisches Grabfeld aus dem 5. bis 8. Jahrhundert. Im Jahre 802 kaufte der Abt Ludger zu Werden, der erste Bischof zu Münster, einen Kotten bei „Holtheym“. Laut einer Schenkungsurkunde aus dem Jahre 956 vermachte König Otto I. 947 dem Stift Gandersheim im Harz seine Besitztümer in Mundilincheim (Mündelheim). Aus dem 14. Jahrhundert stammen frühe Erwähnungen von Holtumer Bauernhöfen. Im Laufe der Geschichte erschienen verschiedene Ortsbezeichnungen: Holtumb, Holtheym, Holzen, Holzheim. Die Namensgebung ist vermutlich auf eine im Holz bzw. im Wald gelegene Siedlung zurückzuführen. Bis 1929 gehörten die Holtumer Höfe, die in einigen älteren Karten auch als Ort Holtum verzeichnet sind, zur Gemeinde Bockum. 1929 wurden die nördlichen Gebiete von Bockum, die Holtumer Höfe, der Stadtgemeinde Duisburg-Hamborn zugeordnet.

Manfred Schmidt, August 2013