Kopf HW 2   Kopie 2

Schlacht bei Worringen - Teil 2 Auswirkungen

 

Am 5. Juni 1288 fand die größte Ritterschlacht des Mittelalters auf rheinischem Boden statt, deren blutiger Ausgang die Machtverhältnisse im nordwestlichen Mitteleuropa maßgeblich beeinflussen sollte. Schlachtgegner waren auf der einen Seite Graf Heinrich von Luxemburg und der verbündete Siegfried von Westerburg, Erzbischof von Köln, auf der anderen Seite Herzog Johann von Brabant und der verbündete Graf Adolf von Berg. Beide Seiten hatten noch zusätzlich zahlreiche Gefolgsleute. Auf der Fühlinger Heide bei Worringen standen sich ca. 10.000 Streiter gegenüber, bereit aufeinander loszuschlagen - Ritter, Knappen und Sergenten (Militärtechniker, Armbrustschützen, aber auch schlecht bewaffnete Fußtruppen). Die Gegner des Grafen von Luxemburg und des Erzbischofs hatten mit Unterstützung der kölnisch-bergischen sowie brabantischen Fußtruppen die Schlacht am Ende schließlich zu ihren Gunsten entscheiden können.

Eine unmittelbare und augenfällige Folge des brabantischen Sieges war die Zerstörung der erzbischöflichen Burg in Worringen durch die Kölner Bürger. Wirtschaftlichen Folgen der Schlacht bei Worringen waren natürlich für die „Herrlichkeit Worringen“ ebenso entstanden. Die nicht an den Kampfhandlungen beteiligten Worringer waren durch die Kriegführung nach dem Prinzip der verbrannten Erde am härtesten getroffen worden. Die Bauern wurden eines großen Teils ihres Viehs, ihrer Vorräte und ihres Saatgutes beraubt, da sie nicht die Möglichkeit hatten, diese in der erzbischöflichen Burg in Sicherheit zu bringen. Außerdem hatten viele auch das Dach über dem Kopf verloren, da die Bauernhäuser und Scheunen ein Raub der Flammen geworden waren.

In der Rückschau kann mit einiger Bestimmtheit jedoch behauptet werden, dass die Schlacht bei Worringen keinen Bruch in der geschichtlichen Entwicklung des niederrheinisch-westfälischen Raumes markiert, die die längerfristigen historischen Tendenzen nicht umgebrochen, nicht einmal spürbar umgebogen hat. Die geschichtlichen Kräfte sind durch den Ausgang der Schlacht in ihrer Wirksamkeit eher bestätigt als nachhaltig beeinflusst worden.

Bis zur Wende des 18. / 19. Jahrhunderts bildete Worringen mit Thenhoven und Roggendorf einen selbständigen Verwaltungsbezirk mit eigener Gerichtsbarkeit, eine sog. „Herrlichkeit“. Es gehörte seit 1151 zum Erzstift Köln und somit dem Erzbischof von Köln als weltlichen Landesherrn. Die „Herrlichkeit Worringen“ umfasste das Schloss Arff, 11 Gutshöfe im Besitz von Klöstern und Stiftungen (davon lagen 6 unmittelbar im Ort: Fronhof, Groß-, Dicker- und Vogtshof, dem späteren Pilgramshof im Besitz des Domkapitels, Bergerhof im Besitz der Johanniterkommende St. Johann und Cordula sowie Krebelshof im Besitz des Stifts St. Kunibert), einen Gutshof der Armenverwaltung Köln und 133 Bauernhäuser, davon 54 Kotten. 1794 wurde Worringen eine französische „Mairie“ (Bürgermeisterei).

Manfred Schmidt, Juli 2013

Literaturquelle

Ulrich Lehnart: „Die Schlacht von Worringen 1288“, Frankfurt am Main 1994