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Der Eingemeindungsvertrag

§1

Die Landgemeinde Worringen wird mit der Stadtgemeinde Köln nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen und Vorschriften vereinigt. Die Einwohner der beiden Gemeinden haben dieselben Rechte und Pflichten.

§ II

Bedingungen der Vereinigung, die als Teil des Gesetzes zu veröffentlichen sind :

  1. Die Ortsgesetze und Vorschriften der Stadtgemeinde Köln erhalten in der Gemeinde Worringen mit dem Tag der Vereinigung Rechtswirksamkeit. Die Ausdehnung der Kölner Polizeiverordnung auf die Gemeinde Worringen hat unter Beachtung der fürPolizeiverordnungen allgemein vorgeschriebenen Form zu erfolgen.
  2. Die beim Inkrafttreten der Vereinigung im Dienst der Bürgermeisterei stehenden, sowie die dort vor der Eingemeindung in den Ruhestand getretenen Beamte, Angestellten und Arbeiter werden von der Stadt Köln unter voller Wahrung aller ihrer bisherigen Ansprüche nach Maßgabe der Besoldungs-Bestimmungen und Verfügungen der Stadt Köln übernommen.
  3. Die Stadt Köln hat die Erwirkung der seit langem beantragten Konzession für eine Kleinbahn nach Worringen mit Nachdruck zu betreiben, den Bau dieser Bahn möglichst bald, spätestens zwei Jahre nach Erlangen der Konzession in Angriff zu nehmen und mit aller Beschleunigung durchzuführen, sowie mit allen Mitteln auf eine baldige Inbetriebnahme dieser Bahn hinzuwirken.
  4. Die Stadt Köln verpflichtet sich, den Kleinwohnungsbau in Worringen mit allem Nachdruck dem Bedürfnis entsprechend im gleichen Verhältnis wie auch im übrigen Stadtgebiet zu fördern, soweit möglich in Fortführung der bisherigen Pläne der Gemeinde Worringen. Um das dringendste augenblickliche Wohnungsbedürfnis zu befriedigen, ist innerhalb von drei Monaten nach Vereinbarung die Bereitstellung von mindestens fünfzehn Einfamilienwohnungen in die Wege zu leiten.
  5. Köln wird unverzüglich nach erfolgter Eingemeindung in der Gemeinde Worringen Pflichtfortbildungsschule- und Haushaltsunterricht einrichten.
  6. Sobald die allgemeine politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben, wird die Stadt Köln die für den Ort Worringen als dringend notwendig erkannte Wasserleitung und Kanalisation in Angriff nehmen.

§ III

Andersweite Vorschriften :

  1. Bei der Übernahme der Worringer Beamten, Angestellten und Arbeiter wird die Stadt Köln deren Wünsche nach Weiterbeschäftigung an ihrem bisherigen Dienstort nach Anhörung des Bürgermeisters von Worringen tunlichst entsprechen.
  2. In Worringen ist eine öffentliche Verwaltungsstelle einzurichten und dafür zu sorgen, daß auch mit der Krankenkasse und mit der Sparkasse abzuwickelnde Geschäfte in der bisherigen Weise in der Ortschaft Worringen selbst erledigt werden können. Ebenso ist für Merkenich eine Verwaltungsstelle zu errichten. Es wird in Aussicht genommen, in Merkenich einen Polizeibeamten zu stationieren, um der dortigen Einwohnerschaft die Erledigung ihrer Geschäfte mit der städtischen Verwaltung zu erleichtern.
  3. Der jetzige Gemeinderat wird aus der Zahl der Ortseingesessenen eine Kommission wählen, die unter dem Vorsitz des Bürgermeisters, resp. Oberbürgermeisters, die Verwaltung des auch bei der Eingemeindung bestehenbleibenden Ortsvermögens auszuüben hat.
  4. Die Stadt Köln wird mit allem Nachdruck dafür eintreten, daß Worringen an das Kölner Fernsprechnetz unmittelbar oder durch eine Vermittlungsstelle angeschlossen wird.
  5. Die Stadt Köln wird ihren Einfluß darin ausüben und mit Nachdruck darauf hinweisen, daß in Weiler eine Verlade- und Haltestelle der Reichsbahn errichtet wird.
  6. Für die erste Wertfeststellung zum Zweck der Veranlagung der Grund- und Gebäudesteuer wird eine Kommission sachverständiger Eingesessener der Bürgermeisterei Worringen vor der Vereinigung vom Gemeinderat gewählt, die im Zusammenwirken mit der Kölner Stadtverwaltung die Werte ermittelt.
  7. Die Stadt Köln verpflichtet sich, den Weeg von Thenhoven zur Köln-Neußer Chaussee (Richtung Langel) im ersten Sommer, nachdem sowohl die Eingemeindung in Kraft getreten als auch der profilmäßige Ausbau des Weges im Zusammenlegungsverfahren erfolgt sein wird, mit Kies zu befestigen.
  8. Köln hat nach erfolgter Eingemeindung während der Sommermonate bei Worringen im Rhein eine Badegelegenheit zu schaffen.
  9. Die Stadt Köln wird ihren ganzen Einfluß darin geltend machen, daß Worringen eine eigene Apotheke erhält.
  10. Die Stadt Köln wird bemüht sein, dahin zu wirken, daß die in Worringen alljährlich am dritten Sonntag im September stattfindenden Kirmes in der bisherigen Weise erhalten bleibt.
  11. Vom Schlachthauszwang der Metzger wird die Gemeinde Worringen vorerst nach erfolgter Eingemeindung ausgenommen.
  12. Zwecks Abfindung des auf Lebenszeit angestellten Herrn Bürgermeister Josef Seul ist folgenden Abkommen getroffen worden. Die Stadt Köln verpflichtet sich zur Zahlung :
  13. Bis zum vollendeten fünfundsechzigsten Lebensjahr die bisherigen Barbezüge von 30000M. (Dreißigtausend Mark) jährlich, ferner eine angemessene Vergütung für die ihm zustehende Dienstwohnung, Garten, Feuerung, Licht und Wasser,
  14. Vom vollendeten fünfundsechzigsten Lebensjahr ab eine Pension von 30000 M. (Dreißigtausend Mark) jährlich,
  15. Von Witwen- und Waisenversorgung nach den in Köln für Beigeordneten gültigen Sätzen, unter Zugrundelegung der Pension von 30000M (Dreißigtausend)

$ IV

Die Landgemeinde Worringen wird sich vor der Vereinigung aller Maßnahmen enthalten, welche dem Vereinigungsgedanken widerstreiten würden, sich insbesondere vor Änderungen bestehender Ordnungen und sonstiger Satzungen und vor Fassung für die Zukunft bindender Beschlüsse des zuvorigen Einverständnis der Stadt Köln versichern.

 

 

Köln, den 4. Febr. 1921                                                                                                     Worringen, den 4.Febr. 1921

Der Oberbürgermeister                                                                                                                      Der Beigeordnete

Dr. Konrad Adenauer                                                                                                                             Heinrich Frenger

 

 

Bearbeitet :

Reinhard Zöllner, Dezember 2025

Quelle :

Toni Jägers, 1985, Köln-Worringen in Geschichte und Geschichten

Links :

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Worringen in Geschichte und Geschichten

Bürgermeisterei zu Worringen