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Das Herrenhaus (Amtsmannhaus) des Fronhofs, ein Zeugnis der Vergangenheit

 

Die Kölner Geschichte ist nicht nur rund um den Dom oder durch die vielen Objekte aus römischer Zeit spürbar, auch bäuerliche Gutshöfe sind bedeutende historische Zeitzeugen. Einer von ihnen ist die geschlossene Hofanlage des Fronhofs an der St.-Tönnis-Straße in Köln-Worringen. Der unter Denkmalschutz gestellte Gutshof ist jedoch leider Gottes nicht für die Ewigkeit gebaut. Überprüfungen der Bausubstanz des in der Wohnanlage befindlichen Herrenhauses durch die Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH (Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft des eigenen Wohnungsbestandes unter dem Dach des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region) ergaben, dass die Vorderseite des Herrenhauses teilweise sanierungsbedürftig ist. Im Zeitraum April bis voraussichtlich Juli 2017 werden daher umfangreiche Renovierungsarbeiten an Dach, Fassade und Treppenanlage sowie am Bodenbelag des Forums vorgenommen. Durch die gegenwärtigen Renovierungsarbeiten erhält das Herrenhaus nicht nur eine optische Aufwertung wie zur Zeit des ursprünglichen Neubaus, sondern man ist insofern auch bestrebt, die Hofanlage künftig weiterhin als Identifikationsort für die Bevölkerung aus Worringen und Umgebung zu beleben.

                                  

Der Gutshof wird seit dem 17. Oktober 1983 unter der Denkmalnummer 1691 in der Kölner Denkmalliste geführt. Der ehemalige Verwaltungs- und Gerichtssitz der „Herrlichkeit Worringen“ des Kölner Domstifts erzählt von der Geschichte des Ortes und ihrer Menschen, die sie beherrscht und mit ihnen gelebt haben. Auf der untersten Sprosse der sozialen Stufenleiter standen bis zur Beseitigung der geistlichen Herrschaften durch die Napoleonische Armee im Jahre 1794 nicht die Bauern, die persönlich durchaus frei sein konnten, sondern eine Vielzahl von Abhängigen und Leibeigenen. Die Leibeigenen, die als Knechte und Mägde arbeiteten, lebten meist in Hütten um den Fronhof, wo es im Volksmund „en d´r Hött“ heißt. Mit der Säkularisation der geistlichen Güter gingen die domkapitularischen Höfe an zahlungskräftige Käufer über. Die Enteignungen des Kirchenbesitzes erstreckten sich über einen Zeitraum von 1794 bis 1802.

Der Fronhof führt heute im Zentrum Worringens ein recht zurückgezogenes Dasein. Doch sein Name zeigt noch deutlich, dass es sich hier um ein geschichtsträchtiges Überbleibsel aus mittelalterlicher Zeit handelt. Das Wort „Fron“ stammt aus althochdeutschem Ursprung und hat die Bedeutung „dem Lehnsherrn zu leistende Arbeit“. Ein Fronhof ist demnach ein Gutshof, der zu einer Herrschaft gehört, das heißt, er ist ein Ort der Obrigkeit.

                                                 

Vom Hofgut der „Herrlichkeit Worringen“, als eines der ältesten Zeitzeugnisse Worringens, fehlen bis ins 12. Jahrhundert jegliche Angaben. Den frühesten, allerdings indirekten Hinweis enthält die Zusage an die Margarethen-Bruderschaft in Köln zur Neuordnung ihrer Einkünfte aus domkapitularischem Besitz. Am Ende des 12. Jahrhunderts flossen die Einkünfte nicht mehr von den einzelnen Höfen, zumindest nicht mehr vom Worringer Fronhof. Diese behielten sich schon 1170 die Dompröpste vor, wie es der Verfügung des Kölner Erzbischofs Philipp I. von Heinsberg (1167 bis 1191) über die Zinsabgaben der Worringer Höfe zu entnehmen ist. Mit der Urkunde Friedrich I. (Barbarossa) vom 14. Juni 1153, die den früher getätigten Verkauf der Vogtei, der „villa Worunch“, bestätigte, erhielt das Kölner Domstift von den Vorbesitzern des Fronhofs, den Grafen von Jülich, die weltlichen Herrschaftsrechte über den Bereich des Fronhofverbandes. War hier vorher der Graf von Jülich Vogt, dem in erster Linie Schutz und Sicherheit der Hofgüter anvertraut waren, so übte nunmehr ein vom Domkapitel eingesetzter Verwalter, der zugleich richterliche Gewalt hatte, die (nicht immer milde) Herrschaft aus.

                                                   

Nachdem das Domkapitel die Eigenbewirtschaftung des Fronhofs aufgegeben hatte, ernannte es Amtsherren, welche die Herrschaft ausübten. Diese wiederum setzten einen Schultheißen ein, der die „Schuld zu heischen“, also die Abgaben einzufordern und an das Domkapitel abzuführen hatte. Er saß auch dem lokalen Gericht vor. Daran erinnert noch heute ein über dem ansehnlichen Hoftor eingemauerter Stein mit dem Bildnis des heiligen Petrus und den Schlüsseln als Sinnbild der Gerichtsstätte. Bedauerlicherweise ist dieses Steinrelief im Laufe der Jahre fast unkenntlich geworden. Das Petrus-Relief und die Schlüssel deuten aber auch auf die Beziehung des Fronhofs zur Kölner Domkirche hin, deren Patron der heilige Petrus ist. Der Schultheiß übte die Gerichtsbarkeit nie allein aus. Er handelte und urteilte stets zusammen mit den einflussreichen Ortseingesessenen, den sog. „Scheffen“ (Schöffen), wobei er den Vorsitz bei den Verhandlungen führte und das Urteil verkündete.

Vor dem 15. Jahrhundert bleibt die Baugestalt des Fronhofs unbekannt, lediglich der Standort an heutiger Stelle wird von Verkaufsprotokollen 1266 bis 1271 mehrmals zitiert. Erst mit den vorgenommenen Baumaßnahmen infolge eines beträchtlichen Brandschadens um 1474 beginnt sich dieser domkapitularische Hof mit einzelnen Gebäuden abzuzeichnen. Nach einer weiteren Feuersbrunst am 16. November 1657 beschlossen die Domherren den Bau des neuen Amtsmannhauses unter Einbeziehung des alten Baues. Die mittelalterlichen Wirtschaftsgebäude aus Fachwerk wurden nach und nach durch Massivbauten ersetzt. Die letzte große Baumaßnahme auf dem Fronhof bestand in der Generalüberholung des Amtsmannhauses im Jahr 1770. Von einigen Ergänzungen im 19. Jahrhundert abgesehen, bestand der Fronhof in der gewonnenen Baugestalt bis in die 1960er Jahre. Eine Zuwendung der Bayer-Werke machte es möglich, dass 1967 der Gutshof in den Besitz des „Clarenbachwerk e.V.“ in Köln überging. In der heutigen Zeit hat der Fronhof erneut eine Verbindlichkeit gefunden: Das vom völligen Verfall bedrohte Gehöft wurde zu 40 seniorengerechten Wohnungen umgebaut, das Herrenhaus zu Fest- und Seminarräumen mit Gästezimmern.

                                           

Seit 1993 erfolgt bundesweit an jedem zweiten Sonntag im September der „Tag des offenen Denkmals“, an dem sonst nicht allgemein zugängliche Denkmäler für die Öffentlichkeit zu besichtigen sind. Der nächste Tag des offenen Denkmals findet am 10. September 2017 statt
und steht unter dem Motto „Macht und Pracht“, wie sich Adel, Bürgertum und Kirche durch Architektur und Kunsthandwerk ihren Führungsanspruch sichtbar machten, doch auch Machtmissbrauch und die Antagonisten von Macht und Pracht stehen im Fokus: Armut, Schwäche und Bescheidenheit oder die Demonstration von Macht durch bewussten Verzicht. Die Bestandsliste des Denkmalschutzes in Köln umfasst etwa 9.000 Baudenkmäler und Denkmalbereiche, davon entfallen 58 auf den Stadtteil Worringen (Stand 16. August 2012). Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter https://tag-des-offenen-denkmals.de/programm ersichtlich.

 

Literaturquellen
Dagmar Hötzel: „Stadtspuren Denkmäler in Köln-Worringen und Roggendorf-Thenhoven, Siedlungsgeschichte bis 1914“, Köln 2002
Abbildungsnachweise
1 Historisches Archiv der Stadt Köln (HAStK)
2 Heimatarchiv Worringen e.V.
3 - 8 und 10 aus privater Sammlung
9, 11 und 12 Stadtkonservator Köln, Archivmaterial (StKK)

Bericht: Manfred Schmidt
heimatarchiv-worringen.de/August 2017