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Häuserzählung

 

Die Bevölkerung Worringens lebte 20 Jahre unter französischer Herrschaft. Die Amtssprache war französisch.                                                     

In 1794 drangen französische Revolutionstruppen bis an den Rhein vor. Die Zeit der Vogtei des Kölner Domkapitels und somit der „Herrlichkeit Worringen“ sowie des „Kürfürstentum Köln“ war Ende des 18. Jahrhunderts vorbei. Worringen wurde eine französische „Mairie“ (Bürgermeisterei). Durch Dekret vom 23. Januar 1798 kamen die niederrheinischen Gebiete zum Departement de Roer (Provinz), Arrondissement Cologne (Regierungsbezirk), Canton Dormagne (Kreis). Die Jahre 1798 bis 1802 bescherten der Rheinprovinz einen Umbau ihrer Verfassung und Verwaltung in einer Radikalität und Schnelligkeit wie nie zuvor in der Geschichte. Einrichtungen, die in Hunderten von Jahren gewachsen waren zu mitunter kaum verständlichen, unübersehbaren Gebilden, mussten rational geplanten Behörden mit durchsichtigen Arbeitsabläufen weichen. Was inzwischen selbstverständlich ist, wurde damals neu eingeführt - so zum Beispiel die Beurkundungen von Geburt, Heirat und Tod im Bürgermeisteramt vor dem Standesbeamten und nicht mehr beim Pfarrer (Zivilstandsregister, eingeführt am 21. August 1798). Seit dem 23. September 1802 galt in der Rheinprovinz uneingeschränkt die französische Verfassung wie in allen Teilen Frankreichs, eingebunden in ein Verwaltungssystem, das nach Paris orientiert war.

1794 wurden nach dem Einzug der Franzosen in Köln alle Privathäuser mit Nummern versehen (Häuserzählung). Bisher kannte man dort von alters her nur auf Schilder gemalte Eigennamen wie „zur fetten Henne“ oder „zum Overstolz“. Das „Bureau des französischen Journals“ veröffentlicht 1795 den sog. „Adresse-Kalender der Stadt Köllen“ mit einem Verzeichnis von Namen und Wohnsitz der Bürger.

Im Kanton Dormagen, wozu auch die Bürgermeisterei Worringen mit den Orten Langel, Rheinkassel, Merkenich, Weiler, Fühlingen, Roggendorf und Thenhoven gehörte (insgesamt 1210 Einwohner), erfolgte die Häuserzählung erst ab 1805.

Tagebuch des J. Peter Delhoven vom 21. Februar 1805 (siehe hierzu „Die Rheinische Chronik“, Dormagen 1926):

„Heut versammelte der Maier* die Nachbarn in der Kirche, wo jeder eine Leuchte vorzeigen muste, worauf ihm das Nummero seines Hauses mit der Oelfarb gezeichnet wurde, ... .“

* Maire = Bürgermeister

Nach Abzug der französischen Truppen kamen die linksrheinischen Gebiete und damit Worringen 1815 durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses zu Preußen. Die Verwaltungseinheiten der französischen Zeit wurden zwar größtenteils beibehalten, doch sind vom Kanton Dormagen die Orte Worringen und Stommeln in den Kreis Köln-Land eingegliedert worden. Bei der Regierungsbildung durch die Preußen im Jahr 1816 führte man den Regierungsbezirk Köln, dem auch Worringen angehörte, der Provinz Jülich-Kleve-Berg zu. Seitdem verblieb Worringen bis zur Eingemeindung 1922 im Kreis Köln-Land.

Die Bürgermeisterei Worringen, bestehend aus dem „Städtchen“ Worringen und den Dörfern Roggendorf, Thenhoven, Weiler, Fühlingen, Langel, Rheinkassel, Feldkassel und Kasselberg, hatte um 1825 3.079 Einwohner.

 

 
Manfred Schmidt, Oktober 2011
Literaturquellen
Josef Gödecke: „Worringen - Bild eines rheinischen Dorfes“, Köln 1970
Carl Dietmar: „Die Chronik Kölns“, Dortmund 1991