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Grabstein von 1580

Drei alte Grabsteine vom früheren Kirchhof St. Pankratius an der Alten Neusser Landstraße befinden sich auf dem St.-Tönnis-Platz vor dem St.-Tönnis-Haus. Ein Grabstein zeigt u.a. den Ortsnamen „Woringen“. Er stellt das älteste steinerne Zeugnis dar, auf dem der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts geringfügig geänderte Ortsname „Worringen“ erwähnt wird.

Das Grabkreuz von 1580 ist „Christoffel Humbr“ gewidmet und zählt zu den historischen Worringer Denkmälern. In seiner Form - Achteckquerschnitt, krabbenartige Ansätze, „gotische Nasen“ an den Balkenkanten, geschweifte Verbreiterung des Stammes und diamantförmiger Kopfaufbau als Besonderheit - gehört es zu einem Kreuztyp, von dem nur noch wenige Exemplare sowohl im Kölner Raum als in weiterer Umgebung vorhanden sind.

Die Inschrift gibt Auskunft, wem das Totenmal gewidmet ist:                                       


AD 1580 am 24
october starf Christoffel
Humbr
och fron
bauen zu woringen dem got gnait

  (dem got gnait = dem Gott gnädig sei)                        

Als Pächter bewirtschaftete Christoffel Humbr (Christoph Hombrecht, Humbroch, Hambruch) seit dem 9. März 1564 den Fronhof. zwei Jahre später nahm er noch die Windmühle in Pacht. Das Denkmal würdigte einen Vertreter der Halfenkaste *, hier vom wichtigsten und repräsentativsten Hof der Vogtei des Kölner Domkapitels und somit der „Herrlichkeit Worringen“ sowie des „Kurfürstentum Köln“, verglichen mit anderen Grabdenkmälern in einer relativ aufwendigen Form. Letztlich zeugt das Grabkreuz des Fronhofhalfens von Wohlstand und gehobenen Standesbewusstsein.

                                                 

Ein Halfe war ein Pächter mit besonderem Pachtvertrag. Er musste die Hälfte seines
landwirtschaftlichen Ertrages an den Grundherren als Pacht abführen. Aus diesem Grund nannte man den Pächter eines Fronhofs auch Halbwinner. Als im Laufe der Zeit die Pacht nicht mehr ertragsabhängig halbiert wurde, sondern Grundherr und Pächter sich auf eine fixe Pachtsumme einigten, blieb der Name Halfe gleichwohl erhalten. Die Pachtdauer betrug im 16. und 17. Jahrhundert in der Regel zwölf Jahre. In vielen Fällen blieb das Pachtgut für Generationen in den Händen der gleichen Pächterfamilie.

 

Manfred Schmidt, April 2013

Literaturquellen
Gerhard Dane: „Kirche im Dorf“, Köln 1987
Dagmar Hötzel: „Stadtspuren Denkmäler in Köln-Worringen und Roggendorf-Thenhoven, Siedlungsgeschichte bis 1914“, Köln 2002